Dienstag, 19. Mai 2020

Sachverständiger, "Das heisst, da wäre der Doktortitel wiederum falsch gewesen? Aha.".


Sehr geehrter Herr Doktor der Humanmedizin!

Gerne übe ich mit der Verwaltung der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, nicht mit jener von 1 oder 5 zu verwechseln, ja, für Sie wie folgt weiter:



















Abbildung "Personendokumente": Später auch von der Verwaltung selbst vor Gericht nachzubringen.

Sprich, wie mit Abbildung "Personendokumente" gezeigt, bin ich froh, dass Frau ................... die Schlüsseln von ............. übernahm.

Begründung, wäre ich am 4. oder 11. Mai 2020 wegen meiner Nachbarin verstorben, hätte ich das Eigentum vom Verstorbenen nicht geerbt.




.......................................
Ihr Lukas Pirko.

Referenzen.
#. Hinweis: Ein Coautor, kein Autor, ein Virus, kein Covirus, also, kein CoVid 19, aber .........., also, Virus.
#. Hinweis: Mietinteressent von Ordinarius namens ................... hier ins falsche Haus eingetreten.
#. Hinweis: Nach Umstellung von 1090 Wien nach 1020 Wien jetzt https://radiologiewallenstein.blogspot.com/2020/03/1.html lesend.
#. Hinweis: Damentoilette in https://pruefungdesbundeskanzleramtes.blogspot.com/2020/03/sachverstandiger-sie-hatten-sie-fur.html falsch uriniert.
#. Hinweis: Man kann sagen, der eine hat es als Beruf übernommen und beabeitet, der andere geerbt und verspielt.
#. Hinweis: Am Ende stellte man fest, dass die Bezahlung nur beim Erben dem Fruchtgenuss das Einkommen bot.
#. Hinweis: Der Unterschied ist demnach, dass der für Eigentum arbeitende Eigentümer seine Früchte nicht als Genuss eines Erbes besteuert.
#. Hinweis: Somit ist für mich, das eine Drittel, eben dieses nicht das eine Zwölftel und drei weitere, ja, gewesen.
#. Hinweis: Im einen Fall war demnach die Übernahme von drei Kaufverträgen und einem Erbanteil (ohne Bezahlung) gegeben.
#. Hinweis: Daher erinnerte ich jene Professoren, die keine waren, zum letzten Mal, daran.
#. Hinweis: Ersetze wiederum die Wortwahl und lese nicht zum ersten Mal, so das Bezahlen der anderen, ja, für das eine erkannt habend.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen